Ausstellung eines Duplikats des e-Bilet

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Ausstellung eines Duplikats der E-Card

Die Ausgabe der neuen E-Card erfolgt nur an den Karteninhaber mit entsprechendem Dokument und an die vom Karteninhaber zur Abholung der Karte berechtigten Personen (bei Minderjährigen sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten des Minderjährigen zur Abholung des Duplikats berechtigt).

Für Personen ab 70 Jahren mit Anspruch auf Freifahrt wird auf Wunsch eine E-Card per Post an die bei der Beantragung eines Duplikats angegebene Adresse verschickt.

Innerhalb von 24 Stunden nach Einreichung eines vollständigen E-Card-Antrags wird eine neue Karte personalisiert und ausgestellt. Für die Ausstellung eines Duplikats der persönlichen E-Card wird eine nicht erstattungsfähige Kaution in Höhe von 10 PLN erhoben.

Mustervollmacht zur Abholung der E-Card

Was passiert mit dem auf einer gesperrten Karte angesammelten Guthaben?

Bei einem E-Abonnement ist es nicht erforderlich, die Diskette beim Aussteigen aus dem Fahrzeug ein zweites Mal in die Nähe des Lesegeräts zu halten.

Kurz zum MZK

MZK ist eine sich dynamisch entwickelnde Organisation. Er sorgt für die Integration im Bereich des ÖPNV-Managements im Bereich der Verbandsgemeinden. Die Kommunikation wird nach den Bedürfnissen der Kommunen organisiert, wobei die Bedürfnisse der lokalen Gemeinschaft und der zunehmende Einsatz finanzieller Ressourcen berücksichtigt werden.

Kundendienst

MZK Jastrzębie
ul. Przemysłowa 1
44-335 Jastrzębie-Zdrój

+48 32 475 14 02