Nutzung des e-Bilets

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LÖSCHEN EINER ELEKTRONISCHEN WALLET
STORNIERUNG EINER ZEITKARTE
AKTIVIERUNG VON MITTELN AUS DER INTERNET-AUFLADUNG

Innerhalb von 7 Tagen nach Durchführung der Überweisung (Online-Aufladung) müssen Sie das Guthaben im Aufladeprüfgerät in jedem MZK-Bus, in 20 PDB oder an 20 Aktivierungsautomaten in Büros und anderen Punkten im Vereinsgebiet aktivieren Betrieb.

Die Aktivierung des Guthabens über den Aufladeprüfer erfolgt durch zweimaliges Drücken der Tasten und und anschließendes Einstecken der E-Ticket-Diskette in die Tasche des Prüfers.

PDB-Standorte

Standorte der Aktivierungsgeräte

ÜBERPRÜFEN DES LADEZUSTANDS

Um den Kontostand am Validator zu überprüfen, verwenden Sie die Schaltfläche „i“. Durch Drücken dieser Taste wechselt der Münzprüfer in den Statusprüfmodus oder bricht die zuvor ausgewählte Option ab.

Drücken Sie beim Einsteigen in den Bus die „i“-Taste und halten Sie anschließend innerhalb von 5 Sekunden die Diskette an das Lesegerät – auf dem Display des Prüfgeräts erscheinen Informationen zum E-Card-Status (erfolgreiche Überprüfung des Kartenstatus wird durch ein rotes Signal signalisiert). Licht und ein doppeltes Tonsignal). Nachdem die Meldung erscheint, halten Sie die E-Card so lange an das Lesegerät, bis die Meldung über den Kontostand angezeigt werden soll.

Wenn die Diskette 5 Sekunden nach der Statusprüfung nicht an das Lesegerät gelegt wird, kehrt der Münzprüfer in den normalen Betriebsmodus zurück. Anschließend registriert der Entwerter durch Drücken der „N“- oder „U“-Taste nach ca. 5 Sekunden die Fahrt und kassiert im Falle einer elektronischen Geldbörse den gewählten, einmaligen Fahrpreis (Einmalvorgang). Die Entwertung eines weiteren Tickets ist nach erneuter Auswahl eines weiteren Tickets mit der N- oder U-Taste möglich.

Anleitung zum Ticketkauf per Handy

REGELN FÜR DIE FAHRTANMELDUNG
  1. Für alle E-Cards gilt die Pflicht zur Fahrtanmeldung. Eine E-Card ohne eingetragene Fahrt oder Quittung allein berechtigt nicht zur Fahrt.
  2. Entsprechend den im Speichersystem enthaltenen Daten zieht der Entwerter automatisch den Normal- bzw. Ermäßigungspreis von der E-Card ab bzw. im Falle eines E-Abonnements oder bei Anspruch auf Freifahrt des Fahrgastes nur die Erfassung die Reise.
  3. Der Ablauf der Gültigkeitsdauer ermäßigter Fahrberechtigungen führt dazu, dass der Entwerter ohne Vorankündigung die Gebühr für ein reguläres Ticket erhebt.
  4. Ist das E-Saisonticket abgelaufen, versucht der Entwerter ohne Vorwarnung, den Einzelfahrschein aus der elektronischen Geldbörse zu stornieren.
  5. Auf der E-Card können gleichzeitig zwei verschiedene periodische Verträge und ein elektronisches Portemonnaie gespeichert werden. In diesem Fall verwendet das System zunächst das an diesem Tag gültige Dauer-E-Ticket.
  6. Mit einer elektronischen Geldbörse können Sie Ihre Fahrt selbst und maximal 15 Personen bzw. 15 Gepäckstücke zusätzlich bezahlen (die Beförderung erfolgt auf dem gleichen Streckenabschnitt wie die Beförderung des Kartennutzers).
  7. Beim Aussteigen aus dem Bus müssen Sie die E-Card erneut dem Entwerter vorzeigen. Wenn Sie Ihre Abreise nicht anmelden, wird Ihnen für die Fahrt bis zum Ende der Kursstrecke eine Gebühr berechnet, die nicht erstattungsfähig ist – dies gilt für die elektronische Geldbörse.
  8. Die Gültigkeitsdauer der Leistungen auf einem elektronischen Ticket beträgt 10 Jahre, danach muss die E-Card durch eine neue ersetzt werden. In diesem Fall wird das auf der alten E-Card angesammelte Guthaben auf die neue übertragen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird die E-Card kostenlos ersetzt.
  9. Wenn Sie die E-Card nicht verwenden können (z. B. fehlendes Guthaben, ungültige E-Card), sollten Sie beim Fahrer ein Papierticket kaufen.
  10. Eine Wertermittlung für eine andere Person ist nur an der ersten Haltestelle direkt nach der Entwertung des Tickets für die eigene Fahrt möglich.

Kurz zum MZK

MZK ist eine sich dynamisch entwickelnde Organisation. Er sorgt für die Integration im Bereich des ÖPNV-Managements im Bereich der Verbandsgemeinden. Die Kommunikation wird nach den Bedürfnissen der Kommunen organisiert, wobei die Bedürfnisse der lokalen Gemeinschaft und der zunehmende Einsatz finanzieller Ressourcen berücksichtigt werden.

Kundendienst

MZK Jastrzębie
ul. Przemysłowa 1
44-335 Jastrzębie-Zdrój

+48 32 475 14 02