Online-Aufladebestimmungen

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I. REGELN FÜR DAS AUFLADEN EINER E-CARD ÜBER DIE WEBSITE (SDK)

§ 1.

Kartenaufladeservice über die Website

  1. MZK erbringt einen Aufladedienst im Sinne des Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Erbringung elektronischer Dienste (polnisches Gesetzblatt Nr. 144, Pos. 1204 in der jeweils gültigen Fassung).
  2. Als Zahlungsmittel für die Aufladung stehen Banküberweisungen und die Zahlung per Zahlungskarte zur Verfügung

§ 2.

Bedingungen für den Abschluss eines Vertrages über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen

  1. Der Vertragsschluss erfolgt über die SDK-Website
  2. Der Abschluss des Vertrages ist nicht möglich, wenn der Kunde nicht bestätigt, dass er die Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert hat

§ 3.

Bereitstellung der Dienstleistung auf elektronischem Wege

  1. Voraussetzung für die Durchführung der Überweisungsdienstleistung ist der Eingang des Aufstockungsbetrags auf dem von MZK angegebenen Verrechnungskonto, einschließlich des im SDK erhaltenen Transaktionscodes im Überweisungstitel.
  2. Der Transferservice mit Münzprüfer in MZK-Fahrzeugen ist nach min. 3 Stunden ab der Registrierung der Zahlung im System. Die Auswirkung der Aufladung auf das von MZK auf der SDK-Website angegebene Verrechnungskonto wird durch eine an die E-Mail-Adresse des Kunden gesendete Information bestätigt.
  3. Mit einer Aufladung können Sie eine ausgewählte Dauerkarte erwerben oder Punkte erwerben, mit denen Sie Einzelfahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln bezahlen können.
  4. Jeder Aufladeservice und jede Überweisung kann durch Ausdrucken einer Website bestätigt werden, auf der Informationen zur Überweisung aufgeführt sind
  5. Um eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für das im Rahmen der Aufladung erworbene Ticket zu erhalten, muss sich der Kunde innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Transferdienstes an BOK wenden.
  6. Durch die Bereitstellung personenbezogener Daten stimmt der Kunde der Aufnahme und Verarbeitung der bereitgestellten personenbezogenen Daten in die personenbezogene Datendatei zu. Die Daten werden ausschließlich zu Aufladezwecken verarbeitet. Darüber hinaus gemäß Art. 24 Abschnitt 1 des Gesetzes vom 29. August 1997 zum Schutz personenbezogener Daten, Journal of Laws von 2002, Nr. 101, Pos 926 in der geänderten Fassung:
    • Der Administrator der durch die Nutzung des SDK übertragenen Daten ist der Direktor des MZK.
    • Personenbezogene Daten werden zum Zwecke der Erbringung der von SDK angebotenen Dienstleistungen verarbeitet und nicht an andere Empfänger weitergegeben.
    • Der Kunde hat das Recht, auf seine Daten zuzugreifen, diese zu korrigieren und deren Verarbeitung zuzustimmen.

§ 4.

Registrierungs- und Kaufvorgang

  1. Voraussetzung für den Ticketkauf ist, dass der Kunde die vom SDK geforderten Daten korrekt eingibt
  2. Ein Kunde, der das SDK zum ersten Mal verwenden möchte, sollte:
    • Registrieren Sie sich auf der Website, indem Sie in das Registrierungsformular Folgendes eingeben: PESEL-
      E-Card-Nummer
      , die im Antrag für die E-Card angegeben ist,
      Passwort,
      E-Mail-Adresse
    • Akzeptieren Sie die Bestimmungen mithilfe des Kontrollkästchens „Akzeptieren“ auf der SDK-Registrierungsseite
    • Nach Erhalt einer automatischen E-Mail zur Bestätigung der Registrierung auf der Website muss der Kunde auf den Link in der erhaltenen E-Mail klicken, um sein Konto im SDK zu aktivieren
  3. Bei einer Änderung der SDK-Bestimmungen ist der Kunde verpflichtet, die geänderten Bestimmungen zu akzeptieren
  4. Der Kunde kann nach der Anmeldung in seinem individuellen Konto ein Ticket kaufen oder den Verlauf der E-Card einsehen. Um sich anzumelden, müssen Sie die bei der Registrierung angegebene Kartennummer und das Passwort eingeben.
  5. Der Kunde erwirbt die erste Dauerkarte bei BOK. Im SDK kann der Kunde ein weiteres Ticket erwerben, das mit dem vorherigen kompatibel ist. Im Falle einer Änderung der Ticketparameter wenden Sie sich bitte an den Kundendienst.
  6. Informationen zum Ablauf der Transaktion, darunter: Eine eindeutige Transaktionskennung sowie Informationen zu den Einzelheiten des Kaufs werden von MZK an die E-Mail-Adresse gesendet, die der Kunde bei der Registrierung für SDK angegeben hat.
  7. Nach erfolgreichem Abschluss des Zahlungsvorgangs erhält der Kunde von OPE eine E-Mail mit der Bestätigung, dass die Zahlung für das Ticket gutgeschrieben wurde. Der Ticketkauf ist hiermit abgeschlossen.

§ 5.

Ticketzahlung

  1. Der Ticketpreis wird in polnischen Zloty (PLN) angegeben und beinhaltet die Mehrwertsteuer
  2. Ticketarten und Preise werden von der MZK-Versammlung festgelegt
  3. Der Kunde bezahlt das Ticket mit einer der zur Verfügung stehenden Zahlungsarten:
    • Zahlungskarte – Zahlung erfolgt über OPE
    • Schnellüberweisung – Zahlungsservice per Schnellüberweisung von jeder Bank, die diese Art von Dienstleistung anbietet, Zahlung erfolgt über OPE
  4. Bei der Zahlung muss der Kunde über eine Zahlungskarte oder ein Konto bei einer Bank verfügen, die den Schnellüberweisungsdienst über OPE unterstützt, sowie über ausreichende Mittel zur Bezahlung des Tickets.
  5. Die Transaktion, bei der keine der möglichen Zahlungsarten ausgewählt wurde, wird abgebrochen
  6. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die Folgen der Angabe der Zahlungskartennummer und Bankkontonummer durch den Kunden auf anderen Websites. OPE ist für die Ausführung und Sicherheit von Transaktionen mit Zahlungskarten oder schnellen Überweisungen verantwortlich, die auf den Websites von OPE durchgeführt werden.
  7. OPE ist nicht Vertragspartei des Kaufvertrags oder unterliegt in irgendeiner anderen Weise den Rechtswirkungen des Kaufvertrags
  8. OPE ist nicht Vertragspartei der zwischen dem Kunden und der Bank geschlossenen Vereinbarung, in der der Kunde über die Bank OPE Gelder zur Zahlung von MZK zur Verfügung stellt, und auch nicht in irgendeiner anderen Weise von den Rechtsfolgen dieser Vereinbarung betroffen.
  9. OPE haftet gegenüber dem Kunden nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen der Bank, insbesondere für die termin- und termingerechte Überweisung der Geldbeträge an OPE durch die Bank unter Angabe geeigneter Identifizierungsdaten.

§ 6.

Rechte und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet:
    • Verwenden Sie das SDK in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen, den Bestimmungen dieser Verordnung und bewährten Praktiken
    • die Rechte aus dem Vertragsschluss nicht auf Dritte zu übertragen
    • Geben Sie wahrheitsgemäße personenbezogene Daten und Zahlungsdetails per Zahlungskarte oder Schnellüberweisung an
    • Verwenden Sie das SDK nicht, um illegale Handlungen zu begehen
  2. Der Kunde erklärt, dass alle von ihm im Rahmen der Nutzung des SDK gemachten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen der Wahrheit entsprechen
  3. MZK hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde gegen diese Bestimmungen verstößt, insbesondere falsche personenbezogene Daten oder Daten im Zusammenhang mit einer Zahlungskarte oder einer Schnellüberweisung angibt.
  4. Der Kunde erklärt, dass er sich der zivil- und strafrechtlichen Folgen von Handlungen bewusst ist, die mit der in Polen geltenden Rechtsordnung unvereinbar sind, und erkennt an, dass die zuständigen Strafverfolgungsbehörden über Handlungen informiert werden, die eine strafbare Handlung darstellen (Hacking, Betrug usw.), was die Geltendmachung des Schadensersatzes im Zivilverfahren nicht ausschließt.

§ 7.

Beschwerden

  1. Beschwerden zu Online-Aufladungen können schriftlich an die MZK-Adresse oder MZK-E-Mail-Adresse gerichtet werden.
  2. Gegenstand der Reklamation ist die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erbringung der Auflade- oder Überweisungsleistung durch MZK
  3. Der Leistungsempfänger kann Beschwerden innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum des beanstandeten Ereignisses einreichen
  4. Die Grundlage für eine Beschwerde kann nicht sein:
    • die Tatsache, dass die Aufladung eine vom Kunden falsch angegebene E-Card betrifft
    • unter Berufung auf Umstände, die mit der fehlerhaften Funktion eines Webbrowsers oder von Telekommunikationsverbindungen zusammenhängen
    • sonstige Umstände im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Unternehmen, für deren Tätigkeit MZK nicht verantwortlich ist
  5. Die Beschwerde sollte die Daten des Kunden enthalten, einschließlich der Korrespondenzadresse, der Kartennummer und der Beschreibung der erhobenen Einwände sowie der Telefonnummer für den Fall, dass die Beschwerde ergänzt werden muss.
  6. Wenn die in der Beschwerde enthaltenen Daten oder Informationen ergänzt werden müssen, bittet MZK um deren Ergänzung vor Prüfung der Beschwerde. Wenn das Formular nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Anfrage ausgefüllt wird, wird die Beschwerde nicht berücksichtigt.
  7. MZK berücksichtigt Beschwerden innerhalb von maximal 14 Tagen ab dem Datum des Eingangs oder der Ergänzung
  8. Ist eine Bearbeitung der Beschwerde innerhalb der oben genannten Frist nicht möglich, informiert MZK den Beschwerdeführer unter Angabe des Grundes für die Fristverlängerung und der voraussichtlichen Reaktionszeit.

§ 8.

Reservierungen

  1. MZK behält sich das Recht vor, den Zugriff auf das SDK vorübergehend zu sperren, um Wartungsarbeiten durchzuführen. Informationen über den fehlenden Zugang zum Dienst werden auf der Website veröffentlicht.
  2. MZK behält sich das Recht vor, die Aufladung nicht anzunehmen oder abzulehnen und die Bearbeitung der Aufladung zu verweigern. In einem solchen Fall wird MZK den Kunden über die Ablehnung und deren Gründe informieren.
  3. Aufladeanfragen, die falsch definiert sind oder nicht bestätigt werden können, werden möglicherweise nicht bearbeitet und die gezahlten Beträge werden an den Servicenutzer zurückerstattet.
  4. MZK haftet nicht für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Pflichten aus dieser Geschäftsordnung, es sei denn, die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Pflichten beruht auf Umständen, auf die MZK trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt keinen Einfluss hatte (höhere Gewalt) oder ist ausschließlich darauf zurückzuführen das Verschulden des Geschädigten oder eines Dritten. Im Falle höherer Gewalt wird die Bereitstellung des Dienstes für einen Zeitraum ausgesetzt, der dem Zeitraum der höheren Gewalt entspricht.

II. REGELN FÜR DIE VALIDIERUNG UND AUFLADUNG VON E-CARDS IN MZK-BUSSEN

§ 9.

Für alle Arten von E-Cards gilt die Pflicht, die E-Card im MZK-Bus zu registrieren (d. h. mit elektronischen Fahrkartenentwertern zu „valisieren“).

§ 10.

Der Entwerter erfasst automatisch von der E-Card: Normaltarif, ermäßigter Fahrpreis oder erfasst nur die Fahrt.

§ 11.

Der Entwerter verfügt über drei Tasten, die Folgendes ermöglichen:
N – normales Ticket, Aufladen für andere Personen, Gepäck, Hund
U – ermäßigtes Ticket, Aufladen für andere Personen, die Anspruch auf eine Ermäßigung haben,
und – Anzeige von Informationen über vorhandene Tickets, Bargeld auf einer elektronischen Geldbörse, Überweisung Guthaben auf die E-Card aufladen.

§ 12.

Registrierung (Validierung) einer persönlichen E-Card für Dauerkarten

Die E-Card sollte bei jedem Betreten des Busses einem der Entwerter vorgelegt werden, ohne dass eine Taste gedrückt werden muss. Die Fahrt wird automatisch registriert. Beim Verlassen des Fahrzeugs die E-Card nicht näher an das Lesegerät heranführen. Wenn Sie für einen Mitreisenden, Hund oder Gepäck bezahlen müssen, sollte der Vertrag über die elektronische Geldbörse auf der E-Card vermerkt sein. Im Folgenden werden die Regeln zur Erfassung zusätzlicher Mautgebühren beschrieben.

§ 13.

Registrierung (Löschung) der elektronischen Geldbörse E-Card

So registrieren (löschen) Sie eine Reise:

  • Bei einem normalen Fahrschein legen Sie die E-Card dem Entwerter vor, ohne eine Taste zu drücken – die Fahrt wird automatisch registriert
  • Im Falle eines ermäßigten Fahrpreises drücken Sie die Taste „U“ (ermäßigter Fahrpreis), bevor Sie die E-Card einem der Entwerter vorlegen. Bei personalisierten E-Cards mit gespeichertem Ermäßigungsanspruch muss der Fahrgast die Taste nicht drücken, da der Entwerter die Ermäßigungsgebühr automatisch einzieht.
  • Drücken Sie beim Bezahlen von Mitreisenden, Hunden oder Gepäck eine der Tasten „N“ oder „U“ und bringen Sie die E-Card wieder näher an das Lesegerät heran. Wir wiederholen diesen Schritt jedes Mal, wenn wir weitere Gebühren erwerben müssen.

Das rote Licht am Entwerter und ein einzelnes Tonsignal zeigen an, dass die Fahrt registriert wurde. Auf dem Display werden die Höhe der erhobenen Gebühr und der aktuelle Kontostand des E-Card-Kontos angezeigt. Wenn das Licht- oder Tonsignal nicht aufleuchtet, drücken Sie die „i“-Taste und bringen Sie die E-Card näher an den Münzprüfer. Auf dem Display erscheint eine Meldung, die Sie darüber informiert, ob die E-Card gelöscht wurde.

Bei der Entwertung der E-Card für Einzelfahrkarten wird bis zur letzten Haltestelle der Fahrt die im Tarif angegebene Höchstgebühr erhoben.

Aufmerksamkeit

Beim Aussteigen müssen Sie die E-Card erneut einem der Fahrscheinentwerter vorzeigen, um Ihre Fahrt abzumelden. Sollten wir eine kürzere Strecke zurücklegen, erhalten wir den Betrag der nicht genutzten Fahrt zurückerstattet.

Wenn Sie sich nicht zum Verlassen des Fahrzeugs anmelden, wird die Gebühr für die nicht genutzte Fahrt nicht zurückerstattet.

Bei der Bezahlung einer Reise für maximal 15 Personen (Gepäck, Tiere) können die Kassenvorgänge wiederholt werden.

Personen, die mit dem E-Card-Benutzer reisen, für den die Gebühr entrichtet wurde, haben eine bezahlte Fahrt auf demselben Abschnitt wie der E-Card-Benutzer.

§ 14.

Auflade-E-Card (Dauerkarte oder elektronische Geldbörse)

Um Ihre E-Card aufzuladen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • eine personalisierte E-Card haben
  • über ein Online-E-Card-Aufladekonto verfügen
  • Drücken Sie zweimal die „i“-Taste und stecken Sie dann die E-Card in das Fach eines der Aufladeautomaten. Der zuvor erworbene Service wird auf der Karte gespeichert. Nehmen Sie nach diesem Vorgang die E-Card heraus und halten Sie sie an das Lesegerät des Münzprüfers, um die Fahrt zu registrieren.

§ 15.

Überprüfen des Aufladestatus der E-Card

Um den Status der E-Card zu überprüfen, drücken Sie beim Einsteigen in den Bus die „i“-Taste eines der Münzprüfer und halten Sie die E-Karte dann in die Nähe des Lesegeräts des Münzprüfers. Auf dem Display werden Informationen zum E-Card-Status angezeigt. Das rote Licht leuchtet auf und der Münzprüfer gibt einen doppelten Piepton ab.

Durch Drücken der „N“- oder „U“-Taste ist der Entwerter je nach gedrückter Taste ca. 5 Sekunden lang bereit, einen Einmalwert für das Ticket zu sammeln. Der Additionsvorgang ist einmalig. Sobald der Vorgang abgeschlossen ist, kehrt der Validator in den normalen Betriebsmodus zurück.

Der Entwerter entwertet das Ticket entsprechend dem in der E-Card angegebenen Tarif und Tickettyp. Eine Aufladung ist nach erneuter Auswahl der Art des Zusatztickets möglich.

Wenn 5 Sekunden nach der Auswahl der Validierung keine E-Card in den Validator eingelegt wurde, kehrt der Validator in den normalen Betriebsmodus zurück.

Durch Drücken der „i“-Taste gelangen Sie in den Modus zur Überprüfung des E-Card-Kontostands. Jeder Tastendruck bricht die zuvor ausgewählte Option ab und wählt eine neue aus.

Der Münzprüfer verfügt über eine Löschsperrfunktion, die vom Fahrer über das Bedienfeld oder über die E-Card des Controllers aktiviert wird. Der Sperrstatus des Münzprüfers wird durch eine entsprechende Meldung auf dem Display angezeigt und das rote Licht am Münzprüfer leuchtet auf.

§ 16.

  1. Alle Meldungen auf dem Display des Münzprüfers werden angezeigt, solange die E-Card an das Lesegerät gehalten wird. Nach der Entnahme der E-Card aus dem Prüfgerät kehrt dieser in den normalen Betriebsmodus zurück.
  2. Wird die E-Card zu schnell aus dem Entwerter entfernt, so dass nicht sicher ist, ob die Entwertung korrekt durchgeführt wurde, erhält der Fahrgast auf dem Display eine Meldung, um den Betriebsstatus zu überprüfen. Überprüfen Sie in diesem Fall den Betriebsstatus, indem Sie die Taste „i“ drücken. Wenn die Löschung bzw. der Löschvorgang korrekt durchgeführt wurde (Meldung wird auf dem Display des Münzprüfers angezeigt), ist keine erneute Registrierung erforderlich.
  3. Wenn das rote Licht aufleuchtet, ein dreifaches Tonsignal ertönt und eine entsprechende Meldung angezeigt wird, treten folgende Situationen auf:
    • Ablauf des E-Card-Ablaufdatums
    • Sperrung der E-Card
    • Setzen der E-Card auf die „Blacklist“
    • Keine gültigen Dauerkarten
    • Fehlendes Guthaben auf der E-Card, die die Reise ermöglicht
    • „unsicherer“ Fahrtregistrierungsvorgang
    • andere Notfallsituationen, die eine Aufzeichnung der Fahrt verhindern
Das oben Gesagte bedeutet, dass die Reise nicht registriert wurde. In diesem Fall ist der Fahrgast verpflichtet, beim Fahrer eine Einzelfahrkarte in Papierform zu erwerben. Karten von außerhalb des Systems werden ignoriert.

§ 17.

Der Ablauf des Verfallsdatums ermäßigter Reiseansprüche wird nicht gesondert signalisiert. Der Entwerter erhebt die Gebühr wie bei einer normalen Fahrt.

§ 18.

Der Nullsaldo des E-Card-Kontos erlaubt keine Löschung. Der Versuch, eine weitere Löschung oder eine Löschung in einer anderen Zeile vorzunehmen, führt dazu, dass der Geldmangel durch das Aufleuchten der roten Ampel, ein dreifaches Tonsignal und die entsprechende Meldung angezeigt wird: „Keine Punkte“.

§ 19.

Die E-Card ist kontrolliert und ermöglicht die Identifizierung des Nutzers, der ihm zustehenden Ermäßigung und des Geltungsbereichs.

§ 20.

Schlussbestimmungen

  1. Das Beschwerdeverfahren ist in den gesonderten Bestimmungen der Beschwerdeordnung geregelt
  2. Diese Bestimmungen werden auf der Website www.mzkjastrzebie.com zur Verfügung gestellt
  3. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt spätestens fünf Tage nach der Veröffentlichung der geänderten Geschäftsordnung auf der Website www.mzkjastrzebie.com in Kraft. Vor der Änderung der Geschäftsordnung bestellte Dienstleistungen werden zu den auf der Website angegebenen Bedingungen erbracht Zeitpunkt der Erfassung der Zahlung durch MZK.

Kurz zum MZK

MZK ist eine sich dynamisch entwickelnde Organisation. Er sorgt für die Integration im Bereich des ÖPNV-Managements im Bereich der Verbandsgemeinden. Die Kommunikation wird nach den Bedürfnissen der Kommunen organisiert, wobei die Bedürfnisse der lokalen Gemeinschaft und der zunehmende Einsatz finanzieller Ressourcen berücksichtigt werden.

Kundendienst

MZK Jastrzębie
ul. Przemysłowa 1
44-335 Jastrzębie-Zdrój

+48 32 475 14 02